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Neue Corona-Schutzverordnung

Aktuell auch Bewegungsjagden auf Schalenwild unzulässig – Umweltministerium kündigt aber Erläuterung an

Der Landesjagdverband NRW informiert:

“ Dortmund, 16. Dezember 2020 (LJV NRW). Mit der heutigen Veröffentlichung im Ministerialblatt für NRW ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Darin ist die bisherige Regelung zur Durchführbarkeit von Bewegungsjagden auf Schalenwild nicht mehr enthalten. Die Durchführung von Bewegungsjagden auf Schalenwild ist damit vor dem Hintergrund der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW derzeit nicht mehr zulässig.

Es wurden aber vom zuständigen Umweltministerium kurzfristig klarstellende Informationen für die Jagd angekündigt. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie schnellstmöglich über diesen Newsletter, auf unserer Homepage und über die sozialen Kanäle des Landesjagdverbandes NRW informieren.“

Der Hegering Menden wird Sie ebenfalls bei Updates über die Homepage informieren.

Neuer Jungjägerkurs 2020 /2021

Der diesjährige Jungjägerkurs 2020 / 2021 des Hegering Menden startet am Montag, den 28. Sept. 2020.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme oder Rückfragen zum Kurs haben, stehen Ihnen Stefan Schwudke unter 0173/9522763 oder Bettina von Baudissin unter 0171/6474054 zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.