Aktuell auch Bewegungsjagden auf Schalenwild unzulässig – Umweltministerium kündigt aber Erläuterung an
Der Landesjagdverband NRW informiert:
“ Dortmund, 16. Dezember 2020 (LJV NRW). Mit der heutigen Veröffentlichung im Ministerialblatt für NRW ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Darin ist die bisherige Regelung zur Durchführbarkeit von Bewegungsjagden auf Schalenwild nicht mehr enthalten. Die Durchführung von Bewegungsjagden auf Schalenwild ist damit vor dem Hintergrund der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW derzeit nicht mehr zulässig.
Es wurden aber vom zuständigen Umweltministerium kurzfristig klarstellende Informationen für die Jagd angekündigt. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie schnellstmöglich über diesen Newsletter, auf unserer Homepage und über die sozialen Kanäle des Landesjagdverbandes NRW informieren.“
Der Hegering Menden wird Sie ebenfalls bei Updates über die Homepage informieren.